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   BVerwG, 18.09.1984 - 4 B 203.84   

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https://dejure.org/1984,1945
BVerwG, 18.09.1984 - 4 B 203.84 (https://dejure.org/1984,1945)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1984 - 4 B 203.84 (https://dejure.org/1984,1945)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1984 - 4 B 203.84 (https://dejure.org/1984,1945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufbau - Gebäude - Ruine - Nicht begünstigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 184
  • ZfBR 1984, 302
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1977 - XI A 986/76
    Auszug aus BVerwG, 18.09.1984 - 4 B 203.84
    Der - übrigens nicht einmal tragende - Hinweis des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 23. Mai 1977 - XI A 986/76 - (NJW 1978, 236 f.) stellt zwar auf einen Unterschied zwischen Nr. 2 und Nr. 3 des § 35 Abs. 5 BBauG ab und will die Nr. 3 der Vorschrift auch auf "abgängige" Gebäude anwenden, die keinen Bestandsschutz mehr genießen; was unter "abgängig" zu verstehen ist, wird dort jedoch nicht, näher ausgeführt.
  • BVerwG, 18.10.1993 - 4 B 160.93

    Baurecht; erleichterte Zulassung für Außenbereichsvorhaben

    Dies schließt den Wiederaufbau von Ruinen oder von Anlagen, die jegliche Funktion verloren haben, ebenso aus wie Bauarbeiten an verfallenen Gebäuden, die einem Wiederaufbau gleichkommen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. September 1984 - BVerwG 4 B 203.84 - ZfBR 1984, 302).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1998 - 11 A 2641/94

    Anforderungen an ein "erhaltenswertes, das Bild der Kulturlandschaft prägendes

    Die vom Gesetz gewählte Umschreibung des Bauwerks als ein "erhaltenswertes, die Kulturlandschaft prägendes" sowie der mit der Regelung verfolgte Zweck, dem sonst etwa drohenden Verfall von Baudenkmälern und anderen kulturell-bedeutsamen Gebäuden vorzubeugen, vgl. zum Gesetzeszweck BVerwG, Beschlüsse vom 18. September 1984 - 4 B 203.84 -, BRS 42 Nr. 96 und vom 18. Oktober 1993 - 4 B 160.93 -, BRS 55 Nr. 77, rückt die begünstigten Bauwerke in die Nähe der Baudenkmäler.
  • VGH Bayern, 09.08.2017 - 1 ZB 14.68

    Beseitigungsanordnung für verfallenes Wohngebäude

    Ein Wiederaufbau von Ruinen oder verfallenen Gebäuden fällt nicht mehr unter den Bestandsschutz (vgl. BVerwG, U.v. 25.11.1970 - IV C 119.68 - BVerwGE 36, 296/300, 301; U.v. 21.1.1972 - IV C 212.65 - DVBl 1972, 219; B.v. 18.9.1984 - 4 B 203.84 - NVwZ 1985, 184).
  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2019 - 6 K 9097/16

    Befreiung; Bauverbot; Landschaftsplan

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 18. September 1984 - 4 B 203.84 -, juris.
  • VG Neustadt, 26.02.2013 - 4 K 864/12

    Kein Wohngebäude in ehemaliger Tabakscheune

    Dies schließt etwa den Wiederaufbau von Anlagen, die jegliche Funktion verloren haben, aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 1984 - 4 B 203.84 -, NVwZ 1985, 184).
  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 B 206.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Da das Berufungsgericht das Bauwerk als nicht im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 18. September 1984 - BVerwG 4 B 203.84 - ZfBR 1984, 302) erhaltenswert, sondern als Ruine angesehen hat, stellen sich weitere Auslegungs- oder Abgrenzungsprobleme nicht.
  • VGH Bayern, 15.05.2023 - 2 ZB 22.987

    Nutzungsänderung eines Vereinsheims im Außenbereich, (Kein) Bild der

    Die vom Gesetz gewählte Umschreibung des Bauwerks als ein "erhaltenswertes, das Bild der Kulturlandschaft prägendes" sowie der mit der Regelung verfolgte Zweck, dem sonst etwa drohenden Verfall von Baudenkmälern und anderen kulturell-bedeutsamen Gebäuden vorzubeugen (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.1984 - 4 B 203.84 - juris Rn. 4; BVerwG, B.v. 18.1.1993 - 4 B 160.93 - juris Rn. 4 f.; BayVGH, U.v. 20.12.2000 - 2 B 99.2118 - UA S. 7), rückt die begünstigten Bauwerke in die Nähe der Baudenkmäler.
  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 9 B 10.481

    Beseitigungsanordnung; Rechtsgrundlage; Änderung der Rechtslage; Auswechseln der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 18.9.1984 Az. 4 B 203/84 â?¹jurisâ?º zur insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 35 Abs. 5 Nr. 3 BBauG) soll diese Vorschrift einem sonst etwa drohenden Verfall von Baudenkmälern und anderen kulturell bedeutsamen Gebäuden vorbeugen, nicht aber den Wiederaufbau eines zur Ruine verfallenen Gebäudes ermöglichen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 L 140/93

    Außenbereich; Stallgebäude; Landwirtschaftlicher Betrieb; Bürogebäude;

    Der Schutzbereich der bundesrechtlichen Vorschrift (§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB) geht jedoch weiter als die Denkmalschutzgesetze der Länder (vgl. BVerwG, B. v. 18.09.1984 - 4 B 203.84 - BRS 42 Nr. 96; Dyong aaO; Taegen aaO).
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